73 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 6‘861.25 (CHF 35‘128.40 abzüglich der durch den Kanton Bern, Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Kantonales Sozialamt bezahlten CHF 28‘267.15) für das erstinstanzliche Verfahren an die Privatklägerinnen E.________ und F.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 3. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 6‘430.85 für das oberinstanzliche Verfahren an die Privatklägerinnen E.________ und F.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________.