4.3. folgende beschlagnahmten Gegenstände werden nach Rechtskraft des Urteils E.________ zurückgegeben. Werden diese innert der von der zuständigen Stelle gesetzten Frist nicht abgeholt, werden sie vernichtet: - Fotokamera Canon PowerShot; - 1 Fotoapparat inkl. Etui schwarz, Marke Trust 820; - 1 Natel silber, Modell unbekannt; - 1 Digitalkamera mit Hülle, Marke Traveler XS10. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der vorsätzlichen Tötung, gemeinsam mit C.________ begangen am 25.11.2013 in X.________ zum Nachteil von H.________ (sel.);