2. A.________ in Anwendung der Art. 106 StGB und 19a BetmG zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, verurteilt wurde. 3. A.________ in Anwendung der Art. 41, 46, 47 und 50 OR, 126 StPO verurteilt wurde 3.1. Zur Bezahlung von CHF 2‘118.85 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 25.11.2013 an die Privatklägerin E.________; 3.2. Zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 25.11.2013 an die Privatklägerin E.________ für die erlittenen Verletzungen. 4. weiter verfügt wurde: