27. Kosten der amtlichen Verteidigungen 27.1 Ad amtliche Verteidigung von A.________ Fürsprecher B.________ machte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine Entschädigung von insgesamt CHF 63‘813.75 (222.5 Stunden Aufwand à CHF 250.000, ausmachend CHF 55‘625.00, zzgl. Auslagen von CHF 1‘961.80, MwSt. von CHF 4‘606.95.00 und nicht mehrwertsteuerpflichtigen Auslagen von CHF 1‘620.00) geltend (pag. 3331 ff.). Mit Einverständnis der Verteidigung wurde das Honorar um drei Stunden gekürzt, zumal Fürsprecher B.________ die erstinstanzliche Hauptverhandlung in der Honorarnote zu lange veranschlagte (vgl. pag.