Diese Erwägungen sind korrekt. Die Genugtuung von CHF 15‘000.00 erscheint angemessen. Ferner sind keine Gründe ersichtlich, aufgrund der konstitutionellen 64 Prädisposition von H.________ (sel.) eine Reduktion der Genugtuung vorzunehmen. A.________ und C.________ haben F.________ eine Genugtuung von CHF 15’00.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen.