gestützt auf eine diesbezüglich recht einheitliche Praxis eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 zuzüglich Zins von 5% ausgerichtet. Der Verlust des Ehepartners gerade nach einer langen und intakten Ehe wiegt besonders schwer. E.________ lebt nun allein, ihr Mann fehle ich sehr, erklärte sie anlässlich der Hauptverhandlung. Eine Neuausrichtung ist im Alter nicht ohne weiteres möglich. Die ganze Situation ist für E.________ schwierig und traurig. Sie wurde vom Tod ihres Mannes schwer getroffen. Im zugesprochenen Betrag von CHF 40‘000.00 sind die schmerzlichen Tatumstände und Folgen für E.____