24. Zu den Genugtuungsforderungen 24.1 Allgemeine Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verweisen werden (pag. 3485, S. 60 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). 24.2 Zugunsten E.________ Betreffend E.________ beantragte Rechtsanwalt G.________ oberinstanzlich eine Genugtuung von CHF 15‘000.00 für die erlittenen Verletzungen sowie eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 für den Tod von H.________ (sel.) (pag. 3707 ff.; pag. 3712). Die Vorinstanz hat Folgendes zur Genugtuung für die erlittenen Verletzungen von E.________ ausgeführt (pag.