20. Widerrufsverfahren Bezüglich der theoretischen Ausführungen kann auf das unter Ziff.18.1 hiervor Gesagte verwiesen werden. C.________ wurde am 2.2.2012 durch das Tribunal du Littoral et du Val de Travers zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Trotz zahlreicher – zum Teil bereits unbedingt ausgesprochener und verbüsster – Vorstrafen wurde der bedingt ausgesprochene Teil der Strafe auf 24 Monaten festgesetzt. Die Probezeit wurde auf 5 Jahre bestimmt, dies um dem Beschuldigten trotz Gewährung eines teilbedingten Strafvollzugs den H.________ der Lage vor Augen zu führen.