58 Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten im Umfang von 6 Monaten straferhöhend aus. Damit liegt die hypothetische Einsatzstrafe bei 12 Jahren. 19.2 Asperation für die versuchte vorsätzliche Tötung z.N. von E.________ 19.2.1 Objektive Tatschwere (objektive Tatschwere) Es kann weitestgehend auf das bereits unter Ziff. 17.2.1 Gesagte verwiesen werden. Auch E.________ wurde völlig unvermittelt, mit heftigster Gewalt traktiert. Sie erwachte aus dem Schlaf, als C.________ auf sie einschlug.