- Urteil Juge d’instruction Nord vaudois Yverdon: unbedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. - Urteil Tribunal criminel du Littoral e du Val-de Travers Boudry vom 02.02.2012: teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, Probezeit 5 Jahre, abzüglich 41 Tage Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung und qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Vorleben ist neutral zu gewichten. Die zahlreichen Vorstrafen führen zu einer Straferhöhung.