Hinweise auf ein zu berücksichtigendes Vermögen bestehen ferner nicht. Die Tagessatzhöhe der widerrufenen und nunmehr zu vollziehenden Geldstrafe ist damit aufgrund des zusätzlichen Antrags der Verteidigung herabzusetzen und zwar auf den beantragten Tagessatz von CHF 20.00 (30 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 20.00, ausmachend CHF 600.00). 18.4 Zu den Verfahrenskosten Die Kosten des Widerrufsverfahrens werden erst- und oberinstanzlich auf CHF 300.00 festgesetzt. A.________ hat die erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu bezahlen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden zur Hauptsache geschlagen.