__ wurde nur gerade rund zwei Monate nach diesem Urteil wegen des vorliegend zu beurteilenden Vorfalls erneut massiv straffällig. Mit Urteil vom 21.1.2014 erfolgte ferner erneut eine einschlägige Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. A.________ lebt weder in geordneten Verhältnissen noch kann von einer günstigen Prognose ausgegangen werden. Die durch die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland bedingt ausgesprochene Geldstrafe vom 26.9.2013 ist folglich zu widerrufen. 18.3 Zur Herabsetzung der Tagessatzhöhe nach Art. 36 Abs. 3 Bst. b StGB Die Verteidigung von A.______