54 von 30 Tagessätzen zu CHF 70.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt. Die Verurteilung erfolgte, weil A.________ in alkoholisiertem Zustand und ohne Berechtigung Auto fuhr sowie das entsprechende Fahrzeug zum Gebrauch entwendete. Zudem konsumierte er Marihuana und Kokain (vgl. Strafbefehl vom 26.9.2013, BJS 13 17642). A.________ wurde nur gerade rund zwei Monate nach diesem Urteil wegen des vorliegend zu beurteilenden Vorfalls erneut massiv straffällig.