18. Ad Widerrufsverfahren von A.________ 18.1 Theoretische Ausführungen zum Widerruf Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe (Art. 46 Abs. 1 StGB). Erforderlich sind kumulativ eine Rückfallgefahr und eine damit verbundene ungünstige Prognose (SCHNEIDER/GARRÉ, in: Basler Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2013, N. 7 zu Art. 46).