Das subjektive Tatverschulden wirkt sich aufgrund des Eventualvorsatzes verschuldensmindernd aus. Eine Reduktion von 2 Jahren erachtet die Kammer als sachgerecht. 17.2.3 Verschuldensunabhängige Tatkomponente Bei E.________ bleibt zu berücksichtigen, dass lediglich ein Versuch vorlag. Es ist allerdings einzig dem Zufall zuzuschreiben, dass der tatbestandsmässige Erfolg – der Tod von E.________ – nicht eintrat. Zudem waren die tatsächlichen Folgen der