_ wurde nicht gekniet, damit unterlag sie auch keinem Sauerstoffmangel. Insgesamt liegt das objektive Tatverschulden im mittleren Bereich. Die Kammer erachtet hierfür eine Strafe von 12 Jahren als angemessen. 17.2.2 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) Auch bezüglich E.________ ist von Eventualvorsatz auszugehen. Die Tat hatte einen nichtigen Anlass. Es sind keine Gründe ersichtlich, welche in objektiver oder subjektiver Hinsicht gegen die Vermeidbarkeit der Tat sprechen würde. Das subjektive Tatverschulden wirkt sich aufgrund des Eventualvorsatzes verschuldensmindernd aus.