Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist auch in diesem Punkt erheblich. E.________ hat den Vorfall glücklicherweise überlebt, allerdings ist dies dem Zufall und nicht den Handlungen der Täter zuzuschreiben. E.________ trägt ferner eine bleibende Anosmie von sich, wobei die restlichen Verletzungen folgenlos – teils unter Narbenbildung – verheilten. Das Ausmass der Gewalt war erheblich und mit demjenigen von H.________ (sel.) vergleichbar. Es kann weitestgehend auf das bereits unter Ziff. 17.1.1 Gesagte verwiesen werden. Auch E.________ wurde völlig unvermittelt, mit heftigster Gewalt traktiert.