51 CHF 70.00 Tagen, Probezeit 2 Jahre wegen SVG-Widerhandlungen und Konsum von Betäubungsmitteln. In Italien wurde er am 19.04.2013 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 18 Monate, abzüglich 6 Monate und 7 Tage Untersuchungshaft, verurteilt. Die Strafe wurde noch nicht vollzogen. Das Vorleben ist neutral zu gewichten. Die Vorstrafen führen zu einer Straferhöhung. Der Beschuldigte wurde bereits kurz nach den beiden Verurteilungen straffällig. […]