50 Insgesamt liegt das objektive Tatverschulden im obersten mittleren Bereich. Dies entspricht einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. 17.1.2 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) A.________ handelte eventualvorsätzlich, was sich verschuldensmindernd auswirkt. Die Beweggründe für die Tat sind unbekannt – zweifellos handelte A.________ aus völlig nichtigem Anlass – allenfalls aus Frust, weil die geplante gewalttätige Konfrontation mit N.________ nicht klappte. Selbst wenn der Tat ein Gespräch mit H._