in seiner Wohnung verletzt zurückgelassen – ohne dass sich A.________ weiter um ihn gekümmert hätte. Es wurde sogar noch das Festnetztelefon behändigt, um einen Notruf zu verhindern. Damit wurde implizit auch die sofortige medizinische Intervention ausgeschlossen. Es ist von einer äusserst hohen kriminellen Energie auszugehen.