Erschwerend kommt hinzu, dass die Tat mitten in der Nacht, in der eigenen Wohnung von H.________ (sel.) stattfand und ihm dadurch keine Fluchtmöglichkeit offen stand. Durch den unvermittelten Übergriff wurde H.________ (sel.) alternatives Handeln (wie Flucht, Kontaktierung der Polizei) verunmöglicht und seine Abwehrchancen stark reduziert. Der Vorfall in der eignen Wohnung des Opfers ist äusserst verwerflich, zumal dieser Ort H.________ (sel.) Schutz gebieten sollte. Ferner wurde H.________ (sel.) durch A.________ in seiner Wohnung verletzt zurückgelassen – ohne dass sich A.________ weiter um ihn gekümmert hätte.