_ unabdingbar geworden wäre. Die beiden Beschuldigten haben während einer geraumen Zeit gemeinsam vor der Wohnung bzw. vor der Liegenschaft gewartet, sind mehrmals in die Liegenschaft und vor die Wohnung von N.________ gelangt und zeigten damit beide einen klaren Willen, die Tat auszuüben. Sie handelten beide vorsätzlich. Zudem war die Tat geplant, indem sie sich bereits Stunden zuvor trafen und gemeinsam die notwendigen Hilfsmittel besorgten. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung von C.________ war dieser auch beim Kauf der Hilfsmittel dabei. Zudem war es C.________, der A._____