Sie hatten nahezu die gleichen Verletzungen, zurückzuführen auf gleiche Intensität. A.________ und C.________ schlugen zudem gleichzeitig auf die jeweiligen Opfer ein. Keiner der beiden verhielt sich passiv. Es versuchte auch niemand, den Tatort zu verlassen. Sondern beide schlugen mit ähnlicher Heftigkeit auf die betagten Opfer ein. Es versuchte keiner der beiden Beschuldigten, den jeweils anderen Täter von der Ausführung abzuhalten oder gegen die Schläge zu intervenieren. Sie ha-