Zwar schlug weder A.________ E.________ noch C.________ H.________ (sel.). Ihre Rollen waren jedoch vollständig austauschbar. Es war einzig dem Zufall zuzuschreiben, welcher der beiden Beschuldigten auf welches Opfer eingeschlagen hat. Die Opfer waren für die beiden Beschuldigten austauschbar. A.________ und C.________ haben folglich bei der Tatausführung zusammengewirkt auch wenn beide jeweils ein anderes Opfer attackierten. Gemäss Gutachter war die Intensität der Gewalteinwirkung bei H.________ (sel.) und E.________ identisch. Sie hatten nahezu die gleichen Verletzungen, zurückzuführen auf gleiche Intensität.