Man war sich offensichtlich auch ohne Absprache einig, dass in arbeitsteiliger Weise die beiden Bewohner ausser Gefecht gesetzt werden sollten, und zwar mit unangemessener und angesichts der ganzen Situation und Gefahrenlage völlig unnötiger Härte. Die Art und Weise des Vorgehens der beiden Beschuldigten war absolut vergleichbar. Beide zeigten keinerlei Hemmung, je eine ältere Person mitten in der Nacht in der eigenen Wohnung grundlos und aufs heftigste zu attackieren und mit massiver Gewalt gegen den Kopf zu verletzen.