__ gegenüber H.________ (sel.), mit massivster Gewalt mehrfach und unvermittelt auf den Kopf von E.________ ein. Die Schläge waren weder dosiert noch kontrolliert. Zwar befand sich E.________ nie in unmittelbarer Lebensgefahr. Dennoch ist es in Anbetracht ihres Verletzungsbildes und der angewandten heftigen Gewalt – welche die gleiche Intensität aufwies, wie jene, welche gegen H.________ (sel.) angewandt wurde – nur dem Zufall zuzuschreiben, dass E.________ überlebte. C.________ überraschte E.________ ferner im Schlaf und beraubte ihr damit jegliche Abwehrchancen.