Ein direkter Vorsatz steht auch vorliegend nicht zur Diskussion. Konkret stellt sich die Frage, womit die Beschuldigten bzw. C.________ bei seinen Handlungen vernünftigerweise rechnen musste, als er mehrfach mit heftigster Gewalt gegen den Kopf von E.________ einschlug. Auch C.________ nahm E.________ als ältere Person war und traktierte ihren Kopf dennoch während Minuten mittels heftigster Faustschläge. Er wusste um die Gefahr von heftigen Schlägen gegen den Kopf eines Menschen und den daraus resultierenden fatalen Folgen. Dennoch schlug er, wie bereits A.________ gegenüber H.___