___ (sel.) einschlug. A.________ hatte aufgrund seiner mehrfachen heftigen Schläge und dem minutenlangen Knien auf dem Opfer keine Kontrolle mehr über den Risikoeintritt. Dass H.________ (sel.) nicht unmittelbar am Tatort durch die heftige Gewalt und den Sauerstoffmangel starb, ist einzig dem Zufall zuzuschreiben. Unter den gegebenen Umständen war es für A.________ zudem zumindest in groben Zügen vorhersehbar, dass sein Handeln im schlimmsten Fall zum Tod von H.________ (sel.) führen würde. Das Wissen um die Gefährlichkeit seiner Schläge bestätigte er auch selber.