42 Gesundheit hervorrufen können (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6S.638/1999 vom 2.8.2000 E. 2c). Die konstitutionelle Prädisposition (Koronarsklerose) bei H.________ (sel.) erscheint damit nicht als gänzlich aussergewöhnlicher Umstand, mit dem schlechthin nicht hätte gerechnet werden müssen und derart schwer wiegen würde, dass er das Verhalten von A.________ in den Hintergrund zu drängen vermöchte. In subjektiver Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass A.___