und Dr. P.________ sehr wahrscheinlich als Folge der Sauerstoffunterversorgung (welche dadurch entstand, dass A.________ auf dem Brustkorb von H.________ [sel.] kniete) und damit als Folge des fraglichen Vorfalls, eintrat. H.________ (sel.) litt allerdings an einer Herzerkrankung, weshalb sich die Frage der Kausalität stellt. Nach obgenannter Rechtsprechung ist die Kausalität in casu zu bejahen. Es kann keineswegs davon gesprochen werden, dass die Herzvorschädigung (die konstitutionelle Prädisposition) von H.________ (sel.) einen ganz aussergewöhnlichen Umstand darstellen würde, mit welchem A.______