1666, Z. 591). Auch er war sich der Gefahr seines Verhaltens damit zweifellos bewusst. Ferner entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei derart massiver Gewalteinwirkung gegenüber dem Kopf von Menschen, vor allem wenn sie ein gewisses Alter aufweisen, auch wenn sie körperlich gesund sind, die Möglichkeit besteht, dass sie an den Folgen der erlittenen Verletzungen sterben könnten. 11.5 Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten geht die Kammer von folgendem Beweisergebnis aus (vgl. auch pag. 3464 ff, S. 39 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): I.__