Auch E.________ habe ein risikobeladenes Schädelhirntraume erlitten (pag. 3284, Z. 2 ff.). Dr. Q.________ wies ebenfalls darauf hin, die Heftigkeit der Gewalteinwirkung gegen den Kopf und die damit verbundenen Risiken von E.________ seien mit jenen von H.________ (sel.) vergleichbar (pag. 3268, Z. 31 ff.). Ergänzend ist auf die Geruchs- und Geschmackssprechstunde des Inselspitals vom 30.4.2015 (pag. 2660 f.) und vom 17.12.2015 (pag. 3070 f.) hinzuweisen. Am 30.4.2015 wurde festgestellt, dass der komplette Verlust des Riechvermögens (Anosmie) bei E.________ immer noch vorhanden war (pag.