1371 ff.). Der Defekt an der Oberlippe musste spezialärztlich/chirurgisch versorgt werden. Ferner wurde zur Vermeidung von anhaltenden Doppelbildern aufgrund des Bruchs des Bodens und der medialen Wand der rechten Augenhöhle am 27.11.2013 eine Orbitabodenrekonstruktion durchgeführt. Die Verletzungen werden unter Narbenbildung abheilen. Sämtliche Verletzungen sind auf stumpfe Gewalteinwirkungen zurückzuführen und könnten im Rahmen des geltend gemachten Vorfalls entstanden sein (pag. 1134). E.________ befand sich durch die erlittenen Verletzungen zwar nie in einer unmittelbaren Lebensgefahr.