Für die Kammer sind die folgenden Erkenntnisse von besonderer Bedeutung: Bei E.________ wurde eine Fraktur des Bodens und der medialen Wand der Orbita rechts mit leichter Dislokation, ein kleines Subduralhämatom frontal links und ein kleiner Fremdkörper am Oberlid rechts diagnostiziert (pag. 3294; pag. 1132). E.________ hatte am Gesicht verschiedene Hautabschürfungen, Hautunterblutun-