[sel.] anlässlich seiner Untersuchungen, pag. 1015). Ferner verfügte Dr. P.________ als Kardiologe über das spezifische Fachwissen im Zusammenhang mit der Herzvorerkrankung von H.________ (sel.) und gelangte gemeinsam mit Prof. Dr. O.________ zu plausiblen Schlussfolgerungen. Entgegen den Behauptungen der Verteidigung von A.________ kann auch nicht die Rede davon sein, es seien keine Hinweise für eine Mehrbelastung des Kreislaufes bei H.________ (sel.) vorhanden gewesen. Neben den diesbezüglichen Ausführungen von Prof. Dr. O.________ und Dr. P.________ ist auf die Messung der Herzfrequenz von H.________ (sel.) im Inselspital hinzuweisen (pag. 1050 f.; pag.