Am Zweitehesten sei es eine durch die Ereignisse ausgelöste Verschlimmerung der vorbestehenden Erkrankung gewesen. Dies könne er als Morphologe aber nicht beweisen (pag. 3267, Z. 24 ff.). Für die Beurteilung der kardiologischen Untersuchungen von H.________ (sel.) empfahl Dr. Q.________ in seinem Gutachten schliesslich explizit ein externes kardiologisches Fachgutachten (pag. 1091). Das von Dr. Q.________ empfohlene Fachgutachten wurde am 16.11.2015 durch Prof. Dr. O.________ (Facharzt für Rechtsmedizin) und Dr. P.________ (Facharzt für Kardiologie und Innere Medizin) gemeinsam (fachspezifische Aspekte seien durch den entsprechenden Fachspezialisten beantwortet und vom jeweils anderen