zugefügten Verletzungen hätten keine direkte, morphologisch nachweisbare Mehrbelastung für das Herz-Kreislauf-System zur Folge gehabt. Der Überfall selbst und die anlässlich des Überfalls erlittenen Verletzungen könnten dagegen über andere Faktoren zu einer Herz-Kreislaufmehrbelastung geführt haben. Ein Zusammenhang zwischen Eintritt des Herzinfarktes und dem Raubüberfall sei möglich. Es könne aus rechtsmedizinischer Sicht jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei den massiven Herzvorschädigungen von Herrn H.________ auch ohne den Raubüberfall und die erlittenen Verletzungen, zu einem Herzinfarkt gekommen wäre.