In seiner Argumentation verkennt er die massgeblichen Schlussfolgerungen der Sachverständigen und würdigt die Gutachten einseitig. Den nachfolgenden Ausführungen ist ferner zu entnehmen, dass keine Widersprüche im Gutachten von Dr. Q.________ einerseits und demjenigen von Prof. Dr. O.________ und Dr. P.________ andererseits vorhanden sind: Rechtsmediziner und Morphologe Dr. Q.