Zu den Verletzungen und zum Tod von H.________ (sel.) Die Vorinstanz hat sämtliche H.________ (sel.) betreffenden Krankenakten, Gutachten und Berichte ausführlich und korrekt zusammengefasst wiedergegeben. Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet. Es kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 3434 ff., S. 9 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Die Sachverständigen haben sich eingehend und sorgfältig mit den sich stellenden relevanten Fragen auseinandergesetzt.