Die Täterschaft von C.________ ist auch durch weitere Beweise erstellt – er trug weisse Hosen, er ist der dunklere der beiden Täter, er sass nach dem Vorfall als einziger der beiden Täter auf der Rückbank des weissen Mercedes, er hatte Diebesgut dabei, als er zum Auto zurückkam. Ferner erachtet es die Kammer als erwiesen, dass die beiden Beschuldigten – insbesondere gestützt auf die entsprechenden Vorbereitungen und die lange Wartedauer vor der Liegenschaft in X.________ – mit einer Auseinandersetzung bzw. einem Aufeinandertreffen mit N.________ in dessen Wohnung gerechnet haben. 11.2 Zu den Verletzungen und zum Tod von H._