2011 ff.) belegen nur, dass auf die Aussagen von C.________ auch in diesem Punkt (Zellengespräche) nicht abgestellt werden kann. Nach Berücksichtigung des Gesagten hat die Kammer keine Zweifel daran, dass A.________ auf H.________ (sel.) und C.________ auf E.________ losgegangen und sie für die jeweiligen Verletzungen verantwortlich sind. A.________ ist entsprechend geständig. Die Täterschaft von C._____