__ konnte zum konkreten Tatgeschehen ebenfalls keine Angaben machen, zumal sie nicht dabei war. Sie habe so halb geschlafen als die beiden (A.________ und C.________) zum Auto zurückgekommen seien (pag. 1951, Z. 184 f.). A.________ und C.________ seien aufgeregt gewesen (pag. 1951, Z. 190). Es sei eine sehr angespannte Stimmung gewesen (pag. 1951, Z. 206 f.). Auch später gab sie zu Protokoll, dass beide sehr aufgeregt und aufgewühlt gewesen seien. Sie seien euphorisch gewesen und es habe eine nervöse Stimmung geherrscht (pag. 1962, Z. 324 f.). Diese Aussagen sprechen ebenfalls dafür, dass C._____