Denn dieser befand sich vorne bei der Eingangstüre, während E.________ um die Ecke beim Sofa sass. Erstaunlich ist auch seine dritte Aussage – er habe nur den Kopf in die Wohnung gestreckt – fraglich bleibt, wie er aus dieser Position überhaupt einen Blick auf E.________ hätte werfen können. Dies ist aufgrund der Begebenheiten in der Wohnung (langer Gang und Wohnzimmer erst nach ca. 3 Metern auf der rechten Seite einsehbar) schlicht nicht möglich. Schliesslich stritt C.________ gänzlich ab, jemanden gesehen zu haben, da er nie in der Wohnung gewesen sei.