29 Bereits anlässlich der Einvernahme vom 27.01.2015 relativierte der Beschuldigte diese Aussagen und hielt fest, dass er lediglich den Kopf in die Wohnung gesteckt und Leute am Boden gesehen habe (pag. 1660 Z. 370/371). Laut seinen Aussagen an der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sei er gar nicht erst in die Nähe der Wohnung gekommen und entsprechend habe er niemanden am Boden gesehen (pag. 3238 Z. 43237 Z. 26 und Z. 37/38).