Kurze Zeit später in derselben Einvernahme gab C.________ allerdings an, zuerst mit nach oben gegangen zu sein, um A.________ zu zeigen, wo er klingeln müsse. Danach sei er aber wieder nach unten gegangen (pag. 1639, Z. 268 f.). Er [C.________] sei ca. 3 m drin gewesen und habe zwei Personen am Boden liegen sehen. Der Herr habe neben der Türe am Boden gelegen und habe sich nicht mehr gross bewegt. Er wisse nicht, ob dieser bei Bewusstsein gewesen sei. Die Frau habe am Boden neben einem Möbelstück gelegen. Er habe gesehen, dass sie aus dem Mund geblutet habe und noch bei Bewusstsein gewesen sei (pag. 1637 Z. 147 ff. und 157 ff.).