28 A.________ sass nach dem Vorfall in der Wohnung der Ehegatten nie auf der Rückbank, ebenso wenig E.________, die die Wohnung nicht verliess. Folglich konnte einzig C.________ mit dem Blut von E.________ die Rückbank kontaminieren. Der Umstand, dass sein eigenes DNA-Profil nicht auf der Rückbank nachgewiesen werden konnte, ändert daran nichts. C.________ belastet sich mit seinen Aussagen ferner selber. Denn er meinte auf Frage, was er am fraglichen Abend für Kleider getragen habe, es seien graue (also helle) Jeans gewesen.