24 Zusammenfassend erachtet das Gericht die Aussagen von H.________ (sel.), wie sie von den Zeugen T.________, S.________ und R.________ aufgenommen und wiedergegeben worden sind, als sehr glaubhaft und von vorrangiger Relevanz im vorliegenden Beweisverfahren. Seine Aussagen werden untermauert durch objektive Beweismittel (Handschuh, Schuhe von A.________ mit seinen Blutspuren) und stimmen im Rahmengeschehen auch mit den Aussagen von A.