Auch zum Angriff auf seine Frau äusserte sich H.________ (sel.) nur zurückhaltend und hielt ausdrücklich fest, nicht gesehen zu haben, was der andere Mann bei seiner Frau gemacht habe. Anhand ihrer später sichtbaren Verletzungen musste er klarerweise davon ausgehen, dass sie massiv geschlagen worden ist. Er verzichtete aber auf Mutmassungen. Auch dies wiederum ein Hinweis auf ein korrektes Aussageverhalten ohne böswillige oder auch unbeabsichtigte Interpretationen.