H.________ (sel.) hat nichts davon alldem erwähnt. Ebensowenig liessen sich die von A.________ beschriebenen Fusstritte anhand des Verletzungsbilds objektiv nachweisen. Es ist weiter festzuhalten, dass H.________ (sel.) trotz der ausserordentlichen Umstände durchaus differenzierte Aussagen machte. Insbesondere verzichtete auf Mutmassungen oder Übertreibungen. Dies ergibt sich aus folgenden Äusserungen: