Seine telefonische Meldung an die REZ wurde innerhalb weniger Minuten im Journal festgehalten. Er äusserte sich zwar nur kurz, aber prägnant und unmissverständlich zum wesentlichen Kerngeschehen. Er schilderte von Anfang an und gleichbleibend, dass zwei Personen die Wohnung betreten haben und differenzierte die Männer von Anfang an auch anhand ihres Aussehens „einer der Täter trug weisse Hosen“. Es gibt diesbezüglich keinen Raum für Zweifel oder Spekulationen über allfällige fehlerhafte Wahrnehmungen oder nachträgliche Interpretationen. H.________ (sel.) führte gleichbleibend aus, dass ein Mann ihn angegriffen habe, während der andere nach hinten zu seiner Frau gegangen sei.